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Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3818), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom
6. März 2017 (BGBl. I S. 399).

Der Wortlaut dieser Rechtsvorschrift wurde sorgfältig überprüft, eine Gewähr kann jedoch nicht übernommen werden!
Bei Rechtsvorschriften ist immer die amtliche Druckfassung verbindlich!

Inhaltsübersicht
 

§ 1 Steuergegenstand
§ 2 Begriffsbestimmungen, Mitwirkung der Verkehrsbehörden
§ 3 Ausnahmen von der Besteuerung
§ 3a Vergünstigungen für Schwerbehinderte
§ 3b Steuerbefreiung für besonders schadstoffreduzierte Personenkraftwagen mit Selbstzündungsmotor
§ 3c Steuerbefreiung für besonders partikelreduzierte Personenkraftwagen
§ 3d Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge
§§ 3e bis 3h (weggefallen)
§ 4 Erstattung der Steuer bei Beförderungen von Fahrzeugen mit der Eisenbahn
§ 5 Dauer der Steuerpflicht
§ 6 Entstehung der Steuer
§ 7 Steuerschuldner
§ 8 Bemessungsgrundlage
§ 9 Steuersatz
§ 9a Zuschlag für Personenkraftwagen mit Selbstzündungsmotor
§ 10 Sonderregelung für Kraftfahrzeuganhänger
§ 10a Sonderregelungen für Personenkraftwagen
§ 11 Entrichtungszeiträume
§ 12 Steuerfestsetzung
§§ 12a u. 12b (weggefallen)
§ 13 Feststellung der Besteuerungsgrundlagen und Nachweis der Besteuerung
§ 14 Abmeldung von Amts wegen
§ 15 Ermächtigungen
§ 16 Aussetzung der Steuer
§ 17 Sonderregelung für bestimmte Behinderte
§ 18 Übergangsregelung

 

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08-2017 Layout und Querverweise: Thomas W. W. Rode, Wendeburg, E-Mail: info@Kfz-Steuer.de
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