Diesel-News vom 23.10.2006

Gesetz zur Förderung der Nachrüstung von Rußpartikelfiltern in Sicht

Mehr als vier Jahre nachdem sich die Politik erstmals mit der Förderung von Rußpartikelfiltern für Kraftfahrzeuge beschäftigt hat, ist nun ein entsprechendes Gesetz in erkennbare Nähe gerückt. Bundesminister Peer Steinbrück (SPD) will in diesen Tagen ein Abschlussschreiben an die Finanzministerkonferenz der Länder schicken, um die Eckpunkte für ein Gesetz festzulegen. Die steuerliche Förderung ist im Bundesrat zustimmungspflichtig. In diesem Jahr gibt es jedoch lediglich noch drei Bundesratssitzungen, daher ist Eile geboten, denn etwa zwei Millionen Besitzer von Dieselfahrzeugen warten auf die steuerliche Förderung der Nachrüstung ihrer Fahrzeuge mit Rußpartikelfiltern.

Die Grundsätze der Förderung sind seit Juli bekannt und wurden im September forciert. Die Bundesländer haben sich darauf geeinigt, dass der Staat die Kosten der Nachrüstung mit 330 Euro fördert, indem er einen Abschlag bei der Kfz-Steuer gewährt. Gefördert werden sollen Nachrüstungen in den Jahren 2007 bis 2009. Allein im ersten Jahr würde dies bei den Ländern Steuerausfälle von fünf Millionen Euro verursachen.

In dem aktuellen Schreiben des Bundesministers an die Länder werden zwei Punkte benannt, die noch zu klären sind. Erstens die Aufkommensneutralität, die nach zwei Jahren überprüft werden soll, und zweitens den Förderbeginn. Der Bund will, anders als die Länder, rückwirkend vom 1. Januar 2006 an fördern, weil dieses Datum seit langem und auch im Bundesrat in Rede stand. Wenn sich die Länder nicht darauf einlassen und an ihrem späteren Förderbeginn festhalten, will Steinbrück angeblich trotzdem einen Gesetzentwurf ausarbeiten lassen.
 

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