Diesel-News vom 14.08.2006

Länderblockade beendet. Förderung für Rußpartikelfilter bei Diesel-Pkw kann kommen.

Nach Ablehnung des Bundesvorschlags zur Förderung von Rußpartikelfiltern bei Diesel-Pkw , haben sich die Bundesländer nun auf ein alternatives Modell verständigt. Halter von Diesel-Pkw, die ihr gebrauchtes Fahrzeug zum Schutz der Umwelt mit einem Rußpartikelfilter nachrüsten, sollen steuerlich um 330 Euro entlastet werden. Dieses gilt nicht rückwirkend für Nachrüstungen im Jahr 2006 für die Zeit bis 2008, sondern von 2007 an bis 2009 für Pkw bis zur Emissionsgruppe Euro 4, deren Schadstoffausstoß durch den Rußpartikelfilter um mindestens 50% verringert wird. Pkw mit der zukünftigen Emissionsgruppe Euro 5, die erst 2010 verbindlich in der Europäischen Union eingeführt werden soll, sind hierbei nicht erfasst.

Wer nicht nachrüstet, soll ab 01.01.2007 in Abhängigkeit vom Hubraum einen Kfz-Steuerzuschlag von jährlich 1,60 Euro je angefangene 100 cm³ zahlen. Für einen Diesel-Pkw mit 1896 cm³ Hubraum bedeutet das einen Zuschlag von 30,40 Euro jährlich.

Die Bundesländer bezeichnen dieses Modell als aufkommensneutral, da die Förderung teilweise von ihnen vorfinanziert und sich die Rechnung durch Mehreinnahmen bei der Kfz-Steuer 2010 ausgleichen wird.

Der ursprünglich vom Bund vorgesehene Malus von 300 Euro für Neufahrzeuge entfällt ebenso wie ein Pauschalzuschlag für nicht nachgerüstete Pkw. Zudem sei die Hubraum-Förderung umweltgerechter. Pkw mit großem Hubraum, bei denen nicht nachgerüstet wird, haben eine höhere Belastung.

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