1. Welche Möglichkeiten gibt es, Kfz-Steuern zu sparen?
Es gibt mehrere Möglichkeiten, um die Kfz-Steuer
zu verringern. Es ist und wird besonders in Zukunft immer sinnvoller sein, ein Kraftfahrzeug mit geringem Schadstoffausstoß zu wählen (Benziner und Diesel → guter Katalysator, Diesel → Rußpartikel-Filter). Außerdem sollte der Hubraum beim Pkw oder beim Kraftrad
(Motorrad) oder die zulässige Gesamtmasse bei anderen Kraftfahrzeugen wie Lkw,
Anhängern und Wohnmobilen immer möglichst gering sein. Durch Verwendung eines Saisonkennzeichens kann zusätzlich gespart werden. Eine weitere Möglichkeit ist eventuell die Anmeldung als Oldtimer bzw. mit rotem Kennzeichen. Hierbei gelten jedoch strenge Regeln.
Eine sehr gute Möglichkeit, um viel Geld bei der Kfz-Haltung zu sparen,
ist immer noch die Wahl der richtigen Kfz-Versicherung.
Unsere Favoriten finden
Sie hier!
Wir sind überzeugt, da stimmt das Preis-Leistungs-Verhältnis!
Deshalb sind wir mit unseren Kraftfahrzeugen dort auch versichert und
sehr zufrieden.
Aber schauen Sie hier doch einfach selbst!
2. Was hat es mit der Schlüsselnummer auf sich?
Die entscheidende Information für die Berechnung der Kfz-Steuer bei Pkw und bei
Nutzfahrzeugen über 3500 kg zulässige Gesamtmasse wird nicht durch die Schlüsselnummer vorgegeben, sondern durch die
Emissionsgruppe. Berechnungen die lediglich auf der Schlüsselnummer basieren liefern schlicht und einfach falsche
Ergebnisse. Auf vielen Seiten im Internet sieht man diesen Fehler. Einzig und allein die Emissionsgruppe - Sie finden sie
in den Fahrzeugpapieren - bestimmt die Schadstoffeinstufung eindeutig. Manchmal ist diese jedoch nicht so leicht in den
Fahrzeugpapieren zu erkennen. Eine Hilfe ist auf unseren Seiten die Auswahl einer angenommenen Emissionsgruppe und
anschließende Berechnung. Es wird dann jedes Mal die Schlüsselnummer zu 1 (5. und 6. Stelle) aus dem Fahrzeugschein bzw. 14.1 (3. und 4. Stelle) aus der Zulassungsbescheinigung Teil 1 mit angezeigt. Sind diese
beiden Stellenangaben nach der Berechnung identisch mit den Eintragungen in den Fahrzeugpapieren, kann die oben ausgewählte Emissionsgruppe die
richtige für das Fahrzeug sein. Hinweis: Manchmal sind die 5. und 6. Stelle der Schlüsselnummer zu 1 im Fahrzeugschein auch unterhalb der 3. und 4. Stelle angeordnet.
3. Wie gehe ich vor, wenn ich die Schlüsselnummer, aber nicht die
Emissionsgruppe kenne?
Geben Sie alle Ihnen bekannten Daten an. Danach verändern Sie die Emissionsgruppe probehalber und klicken auf Kfz-Steuer berechnen, bis
unten die richtige Schlüsselnummer angezeigt wird. Achtung, manche Schlüsselnummern wurden doppelt vergeben, sodass in
diesem Falle so kein eindeutiges Berechnungsergebnis für Pkw gefunden wird. Entscheidend bleibt daher die Kenntnis der Emissionsgruppe.
4. Welche Emissionsgruppe muss ich wählen, wenn in meinem Fahrzeugschein zwei
verschiedene angegeben sind?
Wählen Sie die Emissionsgruppe aus, die nach der Berechnung die richtige Schlüsselnummer zu 1 (5. und
6. Stelle) liefert, die ebenfalls in Ihrem Fahrzeugschein angegeben ist.
5. In meinem Fahrzeugschein steht E
2. Das Finanzamt berechnet die Steuer jedoch nach Euro 1. Weshalb?
E 2 oder SCHADSTOFFARM E 2 bedeutet nicht Euro 2,
sondern Euro 1 und vergleichbare (kein 5-Liter-Auto) oder - bei
Schlüsselnummer 34 - Euro 1 und vergleichbare (5-Liter-Auto).
6. Was bedeutet 3-Liter-Auto, was 5-Liter-Auto?
Kraftfahrzeuge mit einem Kohlendioxidausstoß von nicht mehr als 90 g/km werden auch als 3-Liter-Autos bezeichnet. Kraftfahrzeuge mit
einem Kohlendioxidausstoß von nicht mehr als 120 g/km werden auch als
5-Liter-Autos bezeichnet. Die Bezeichnung sagt also in erster Linie nichts über den
Kraftstoffverbrauch des Fahrzeugs aus, sondern über den Schadstoffausstoß. Siehe auch Feld V.7 in der
Zulassungsbescheinigung
Teil 1.
7. Wann endet die Steuerbefreiung?
Wenn der fahrzeugbezogene Befreiungszeitraum abgelaufen
ist. Dieser endet, wenn die zu zahlende Jahressteuer die Steuerbefreiung
aufgebraucht hat. Für die hierfür angenommene Jahressteuer wird davon
ausgegangen, dass das Fahrzeug ununterbrochen zugelassen ist, siehe auch Frage
8.
8. Was geschieht mit der Steuerbefreiung, wenn ich mein Fahrzeug vorübergehend
stilllege?
Durch die Stilllegung des Fahrzeugs, auch beim Saisonkennzeichen, wird das Ende des fahrzeugbezogenen
Befreiungszeitraums nicht verändert.
9. Darf das Finanzamt Nachzahlungen verlangen?
Ja, denn für viele Fahrzeuge hat sich die Kfz-Steuer zum Jahresanfang erhöht. Daher ergeben sich
Nachzahlungen, die angefordert werden.
10. Ist es auch möglich die Kfz-Steuer halbjährlich oder vierteljährlich anstatt jährlich zu bezahlen?
Ja. Beträgt die Jahressteuer mehr als 500 Euro, ist halbjährliche Zahlungsweise mit einem Aufgeld von 3%
möglich. Bei mehr als 1.000 Euro Jahressteuer ist vierteljährliche Zahlungsweise mit einem Aufgeld von 6% möglich.
11. Stimmt es, dass die Kfz-Steuer nicht erhoben wird, wenn sie unter 10 Euro liegt?
Die Ausführung der Kfz-Steuerveranlagung war Ländersache. In einigen Bundesländern wird die Kfz-Steuer
nicht erhoben, wenn die Jahressteuer einen geringen Betrag nicht übersteigt.
12. Wie hoch ist die Kfz-Steuer für einen X, Baujahr X, mit X ccm Hubraum und X kW Leistung?
Anfragen zu bestimmten Kraftfahrzeugen können von uns leider nicht beantwortet werden. Alle Angaben, die
Sie für eine Steuerberechnung benötigen, werden auf der jeweiligen Berechnungsseite eingegeben. Die Schadstoffklasse
(Emissionsgruppe) erfahren Sie aus den Fahrzeugpapieren oder vom Hersteller.
13. Wie werden Wohnmobile steuerlich behandelt?
Diese Fahrzeuge wurden vor 2006 steuerlich nicht gesondert eingestuft, sondern als Pkw, Nutzfahrzeug usw. eingeordnet, in Abhängigkeit ihrer Daten wie Emissionsgruppe und zulässige Gesamtmasse. Rückwirkend vom 01.01.2006
an jedoch erhalten Wohnmobile eine eigene Kfz-Steuer. Die Berechnungsmöglichkeit für die Kfz-Steuer für Wohnmobile finden Sie
hier!
14. Wie werden Sonder-Kraftfahrzeuge oder so genannte Youngtimer steuerlich behandelt?
Diese Fahrzeuge werden steuerlich nicht gesondert eingestuft. Sie werden als Pkw,
Nutzfahrzeug, Wohnmobil usw. eingeordnet, in Abhängigkeit ihrer Daten wie Emissionsgruppe, zulässige Gesamtmasse und anderen Kriterien.
15. Wie werden drei- und vierrädrige Kraftfahrzeuge (Trikes, Quads) steuerlich behandelt?
Drei- und vierrädrige Kraftfahrzeuge mit Schlüsselnummer 08 werden wie Pkw mit
Schlüsselnummer 00 behandelt, also in die Emissionsgruppe übrige eingestuft.
Ab dem 01.07.2010 wird es für diese Fahrzeuge eine eigene Kfz-Steuer-Kategorie
geben.
16. Mein Fahrzeug wird (zusätzlich) mit Erdgas bzw. Rapsöl angetrieben. Reduziert sich hierdurch die Kfz-Steuer?
Das ist möglich. Es gelten die Berechnungen für Fahrzeuge mit Fremdzündungs- (Otto-) und Selbstzündungsmotor
(Dieselmotor) entsprechend.
17. Für welchen Zeitraum werden die Berechnungen der Kfz-Steuer auf www.Kfz-Steuer.de
vorgenommen?
Die Kfz-Steuer wird ab dem 1. Januar 2007 berechnet und ist immer aktuell. Sobald neue Rechtsvorschriften vorliegen, werden diese immer sofort berücksichtigt.
18. Wofür wird die in der Bundesrepublik Deutschland erhobene Kfz-Steuer verwendet?
Die Kfz-Steuer war bis zum 30. Juni 2009 eine bundesgesetzlich
geregelte Steuer, deren Aufkommen den Ländern zustand und die von den Ländern
verwaltet wurde. Seit dem 1. Juli 2009 ist sie eine Bundessteuer, die vom
Bundesministerium der Finanzen verwaltet wird. Sie ist weitgehend durch die Kosten motiviert,
die der öffentlichen Hand durch die Bereitstellung des Straßennetzes entstehen.
© 2000-2020 Thomas W. W. Rode, Torsten Römer GbR in Wendeburg, E-Mail: info@Kfz-Steuer.de
(Alle Angaben ohne Gewähr!)